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Pensionsberatung des Kreisverbandes

GEW Mitgliedern, die bereits über ihren Ruhestand nachdenken, bietet unser Kreisverband neuerdings eine fundierte Pensionsberatung an.

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Foto: pixabay.com | Caio

 V.a. für die „Regelfälle“ der Beamtenversorgung können wir eine sehr realistische Berechnung der zu erwartenden Pension liefern. Mögich ist es, verschiedene Szenarien - beispielsweise zum Zeitpunkt der Pensionierung oder zu verschiedenen Teilzeitquoten während des aktiven Dienstes - durchzurechnen und zu vergleichen.
Unsere Prognose wird umso genauer, je besser die Daten sind, auf denen sie beruhen. Kolleg*innen, die an einer Pensionsberechnung Interesse haben, melden sich deswegen bitte per Mail bei vorstand@gew-lauterbach.de. Sie erhalten dann zunächst einen Fragebogen zur Erfassung der nötigen Daten.

Was wir nicht können: Eine rechtsverbindliche Versorgungsauskunft geben. Diese kann nur beim RP Kassel eingeholt werden. In ihre Berechnung fließt z.B. die Anerkennung von Vordienstzeiten ein, über die ggf. von Amts wegen entschieden werden muss. Auch die Klärung komplexer Sachverhalte, die z.B. nach Ehescheidungen oder bei der Hinterbliebenenversorgung auftreten können, übersteigt unsere Möglichkeiten und sollte direkt der Pensionsberatung der Rechtsstelle des Landesverbandes vorgelegt werden.